Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verstoß gegen Regelung instanzieller Zuständigkeiten im Abfallrecht - fehlende Klagebefugnis Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 30.08.1988 - 2 K 404/84
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 600
- VBlBW 1992, 304
- DVBl 1992, 732
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1985 - 10 S 822/82
Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren - Unwesentliche Planänderung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88
Denn auch wenn dies zutreffen mag (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.10.1985 -- 10 S 822/82 -- NVwZ 1986, 663), führt ein solcher Verfahrensfehler nicht zu einer Verletzung subjektiver Rechte der Kläger.Aus dem Regelungsgehalt der genannten Vorschriften ergibt sich keine eigene Schutzfunktion zugunsten einzelner in der Weise, daß diese unter Berufung allein auf einen derartigen Verfahrensmangel ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache die Aufhebung der behördlichen Entscheidung durchsetzen könnten (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, z. B.: BVerwGE 85, 368 ff.; Urt. d. erk. Sen. v. 25.11.1988 -- 5 S 1061/88 -- VBlBW 1989, 261 und Urt. des 10. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 15.10.1985 -- a.a.O.).
- BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89
Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88
Aus dem Regelungsgehalt der genannten Vorschriften ergibt sich keine eigene Schutzfunktion zugunsten einzelner in der Weise, daß diese unter Berufung allein auf einen derartigen Verfahrensmangel ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache die Aufhebung der behördlichen Entscheidung durchsetzen könnten (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, z. B.: BVerwGE 85, 368 ff.; Urt. d. erk. Sen. v. 25.11.1988 -- 5 S 1061/88 -- VBlBW 1989, 261 …und Urt. des 10. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 15.10.1985 -- a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 25.11.1988 - 5 S 1061/88
Klagebefugnis - ungenehmigter Hubschrauberlandeplatz in der Nachbarschaft - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88
Aus dem Regelungsgehalt der genannten Vorschriften ergibt sich keine eigene Schutzfunktion zugunsten einzelner in der Weise, daß diese unter Berufung allein auf einen derartigen Verfahrensmangel ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache die Aufhebung der behördlichen Entscheidung durchsetzen könnten (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats, z. B.: BVerwGE 85, 368 ff.; Urt. d. erk. Sen. v. 25.11.1988 -- 5 S 1061/88 -- VBlBW 1989, 261 …und Urt. des 10. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 15.10.1985 -- a.a.O.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.12.1980 - 7 B 114/77
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.10.1991 - 5 S 3088/88
Die Verletzung solcher Vorschriften zu rügen, ist dem Betroffenen vielmehr schon nach §§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO verwehrt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.1980 -- 7 B 114/77 -- DVBl. 1981, 644;… Kopp, VwVfG, 5. Aufl. 1991, § 46 RdNr. 4).
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 2735/14
Wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für Trianel-Kraftwerk in Lünen rechtswidrig
Soweit die Kammer im Beschluss zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Verfahren 9 L 349/14 vom 4. April 2014 unter Berufung auf eine Entscheidung des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 5 S 3088/88 - juris Rn 28 f. = NVwZ-RR 1992, 304, ausgeführt hat, dass ein Verstoß gegen die Regelungen der instanziellen Zuständigkeit unbeachtlich sei, weil diese allein dem öffentlichen Interesse, nicht auch dem des klagenden Bürgers zu dienen bestimmt seien, hat der 20. Senat des OVG NRW diese Auffassung im Beschwerdeverfahren 20 B 422/14 nicht bestätigt. - VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 5 S 2092/92
Beschränkung des Anliegerrechts auf Zufahrt zum eigenen Grundstück durch …
Es kann hier dahinstehen, ob die Bekanntmachungspflicht nach § 7 Abs. 3 S. 1 StrG den von der beabsichtigten Einziehung Betroffenen eine subjektive Rechtsposition verschafft, auf deren Verletzung sie einen Rechtsbehelf gegen die Einziehung mit Erfolg stützen könnten (vgl. Urt.d. Senats v. 21.10.1991 - 5 S 3088/88 - zur Unbeachtlichkeit der instanziellen Unzuständigkeit beim Erlaß eines Planfeststellungsbeschlusses gegenüber Dritten). - VG Gelsenkirchen, 04.04.2014 - 9 L 349/14
Abfallentsorgungsanlage; Sanierung; Anlagenbezogene Pflichten; Anwendungsbereich …
vgl. zur Unbeachtlichkeit eines Tätigwerdens der höheren anstelle der unteren Fachbehörde: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 5 S 3088/88 - juris Rn 28 f. = NVwZ-RR 1992, 304.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 14.05
Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer aus drei …
Derartige Gesichtspunkte könnten allenfalls zum Tragen kommen, wenn die übergeordnete und tendenziell mit höherer Fachkompetenz ausgestattete, aber instanziell unzuständige Behörde tätig geworden wäre (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 21. Oktober 1991 - 5 S 3088/88 -, NvWZ RR 1992, 600), was hier aber gerade nicht geschehen ist . - OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2005 - 2 M 477/04
Zum Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen der §§ 14, 36 BauGB
Es ist nicht ersichtlich, dass die einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften auch den Interessen Dritter dienen könnten; sie verfolgen vielmehr ausschließlich den Zweck, Verwaltungsvorgänge in sinnvoller Weise dafür kompetenten Behörden innerhalb der Behördenhierarchie zuzuordnen (vgl. VGH BW, Urt. v. 21.10.1991 - 5 S 3088/88 -, NVwZ-RR 1992, 304; OVG NW, Beschl. v. 01.07.2002 - 10 B 788/02 -, NVwZ 2003, 361). - VG Minden, 09.12.2013 - 2 L 478/13
Spedition muss Durchfahrtsverbote im Bereich Halle weiter hinnehmen
Nach einer vom VGH Baden-Württemberg vertretenen Auffassung, Urteil vom 21.10.1991 - 5 S 3088/88 -, in: juris m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, führt ein Verstoß gegen eine Regelung über die instanzielle Zuständigkeit zwischen unterer und höherer Fachbehörde nicht zur Verletzung eigener Rechte des vom festgestellten oder genehmigten Plan betroffenen Dritten.